Andrew Webster, Heart of Midlothian, Wigan Athletic

14 02 2008

Nach einer Entscheidung des Internationalen Sportschiedsgericht (CAS) vom 30.01.2008 erleichtern sich erneut die Möglichkeiten eines Profi-Fußballers für einen vorzeitigen Vereinswechsel ins Ausland. Der CAS erklärte den vorzeitigen Wechsel eines Spielers ins Ausland trotz eines noch bestehenden Vertrages für rechtmäßig und verurteilte den Spieler zur Zahlung der noch ausstehenden Gehaltszahlungen in Höhe von ca. GBP 150.000 an seinen ehemaligen Verein.

Der schottische Profi-Fußballer Andrew Webster kündigte im Jahr 2006 bei seinem Verein Heart of Midlothian und wechselte trotz bestehendes Vertrages zu dem englischen Verein Wigan Athletic. Bei seiner Kündigung berief sich Webster auf Art. 17 Abs. 1 des Reglements des Fußballweltverbandes FIFA bezüglich Status und Transfer eines Spielers. Dieser besagt, daß eine Vertragspartei den Vertrag nach einer Schutzzeit von maximal drei Jahren gegen Zahlung einer Entschädigung kündigen kann und ins Ausland wechseln kann, ohne dafür weitere Sanktionen befürchten zu müssen. Am 04.04.2007 wurde Webster durch eine FIFA-Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (KBS) des Vertragsbruches für schuldig befunden und zu einer Zahlung von GBP 625.000 (ca. Euro 925.000) an Heart of Midlothian verurteilt. Sowohl Webster als auch Heart of Midlothian lehnten die Entscheidung ab und wendeten sich an den CAS.

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Eine Antwort

26 06 2008
Literaturtipp: Die Konsequenzen des Falles Webster « SPORTRECHT

[...] Mit Urteil vom 30.01.2008 verurteilte der CAS Andrew Webster eine Entschädigungssumme in Höhe von GPB 150.000 an seinen ehemaligen Verein zu zahlen, wobei Wigan Athletic gesamtschuldnerisch für diese Summe hafte. (lesen Sie dazu auch hier) [...]

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