Laut Medienberichten hat das Bundeskartellamt mit Sitz in Bonn der Deutschen Fußball-Liga (DFL) zunächst die formale Ausschreibung der Fernsehrechte für die Fußball-Bundesliga gestattet.
Das Kartellamt ermittelt derzeitig gegen den Deutschen Fußball-Bund (DFB) und die DFL wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Absprachen im Sponsoringgeschäft. Auf dem Prüfstand steht auch die zentrale Vergabe der Fernsehrechte der Bundesliga.
Ralph Langhoff, Vorsitzender der 6. Beschlussabteilung, erklärte:
“Die DFL kann bereits mit der formalen Ankündigung der Ausschreibung beginnen. Da haben wir grünes Licht gegeben, (…)”
Er fügte jedoch hinzu:
“Das bedeutet aber keine Vorentscheidung und steht unter dem Vorbehalt der laufenden Prüfung des Kartellamtes, (…)”
Das Bundeskartellamt prüft weiterhin, ob die zentrale Vermarktung der Fernsehrechte an den Spielen der ersten und zweiten Bundesliga (sog. Zentralvermarktung) durch die DFL Bestand hat oder gekippt wird.
Quelle: Süddeutsche.de




