Werbung auf Fußballerhosen zugelassen

29 04 2008

Der Niedersächsische Fußballverband (NFV) gab nach einer Absprache mit dem Deutschen Fußball-Bund (DFB) bekannt, nicht gegen das Urteil des Landgerichts Hannover (Aktenzeichen 00114-0600035 TD/kk) Berufung einzulegen. (siehe dazu: „Klage auf Hosenwerbung zugelassen“ )

§ 6 Abs. 2 der „Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung“ (AVBAS), der die Spielhose als Werbefläche verbietet, verstößt nach Ansicht des Gerichtes „gegen § 134 BGB i.V.m. § 1 GWB und ist daher nichtig„. Das Urteil überläßt mit dieser Feststellung den Fußballverbänden Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Größe und der Platzierung der Hosenwerbung. Der DFB wird sich mit den Landesverbänden – darunter auch der NFV – über die genauere Gestaltung der Werbung beraten.

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