Berufung des Hallenschen FC und FC Carl Zeiss Jena zurückgewiesen

21 05 2008

Mitteilung des NOFV vom 21. Mai 2008 im Wortlaut:

Das Verbandsgericht des NOFV hat unter Vorsitz von Jürgen Lischewski nach dreistündiger Verhandlung die Berufungen des Halleschen FC und des FC Carl Zeiss Jena gegen das Sportgerichtsurteil der ersten Instanz zurückgewiesen.

In der Verhandlung erkannten beide Vereine an, dass es “Juden Jena”-Rufe von einer größeren Anzahl von Zuschauern aus dem Fanblock des HFC gegeben hatte. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass die Vereine nach geltender Rechtssprechung von DFB, UEFA und FIFA für das Verhalten ihrer Anhänger verantwortlich sind und folgte in diesem Zusammenhang der Argumentation des HFC nicht.

Die Regelungen zum Vorgehen bei rassistischen und diskriminierenden Vorfällen sind durch die Regional- und Landesverbände in ihre Ordnungen entsprechend übernommen worden. Das Verbandsgericht wies hier aber den NOFV darauf hin, dass es in seiner Rechts- und Verfahrensordnung Überprüfungsbedarf hinsichtlich des Strafmaßes im Vergleich zum DFB-Recht gibt. Das hatte auch der HFC moniert. Allerdings sei hier das allgemein-verbindliche DFB-Recht anzuwenden, so das Gericht.

Somit bleibt es bei dem Abzug von 3 Punkten für den HFC und bei der Geldstrafe von 500,00 Euro für Jena. Das Urteil ist durch den Kontrollausschuss des DFB überprüfbar.

Quelle: nofv-Online

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