Der beim Arbeitsgericht Münster eingereichte Verfügungsantrag des Bundestrainer Manfred Thiesmann gegen den Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) auf Berücksichtigung im Olympia-Betreuerteam wurde zurückgewiesen (mehr dazu hier).
Dem Gericht zufolge, enthalte der schriftliche Arbeitsvertrag und eine Dienstanweisung keine Verpflichtung des DSV, den Antragsteller bei den Nominierungen zu den Olympischen Spielen in Peking zu berücksichtigen.
Der DSV wurde vor Gericht durch den Vizepräsidenten Anselm Oehlschlägel vertreten.
Sport Bild Online berichtet über einen ungewöhnlichen Vorschlag des Richters während des Verfahrens:
Thiesmann solle als Bundestrainer das Höhentrainingslager in der Sierra Nevada (7.-29. Juni) und den Vorbereitungslehrgang in Berlin (12. bis 17. Juli) sowie die offizielle Olympiaeinkleidung am 11. Juli in Mainz mitmachen. Dafür solle er dann aber nicht mit nach Asien fahren. Thiesmanns Anwalt Urs Früh lehnte diese Lösung als unannehmbar ab.
Der Rechtsbeistand des 62-jährigen Bundestrainers kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an.
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