Arbeitsrecht: Was darf ich während der EM 2008?

19 06 2008

Die Nerven liegen blank, die Emotionen kochen, das Trikot ist bereits schweißdurchtränkt, obwohl der Anpfiff zum ersten Viertelfinalspiel noch Stunden entfernt ist.

Es ist soweit… ab heute abend gilt das K.O.-System! Die deutsche Nationalmannschaft betritt gegen 20:45 Uhr den grünen Platz und kämpft gegen eine bislang überzeugende portugiesische Nationalelf.

Doch wie stellt sich die Situation für den Arbeitnehmer dar, der nicht pünktlich zum Anpfiff das Büro verlassen kann? Darf er während der Arbeitszeit die Europameisterschaft 2008 im Fernsehen, über den Live-Stream oder den Live-Ticker verfolgen? Kann der fußballbegeisterte Arbeitnehmer kurzfristig Urlaub beantragen, wenn er doch eines der hartumkämpften Tickets ergattert hat?

Mehr arbeitsrechtliche Fragen und die entsprechenden Antworten finden Sie in einem lesenswerten Beitrag auf e-Recht24.de unter der Überschrift:

“Fußball-EM 2008 – 18 rechtliche Fragen. Teil 1 Arbeitsrecht: Fernsehen in der Arbeitszeit, Surfen am Arbeitsplatz, Sonderurlaub und mehr…”


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