§§ Jur-Blog.de §§ verwies heute auf einen in der Tat sehr “skurrilen” Beitrag der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
BVerwG Urteil vom 21.02.2008
Leitsatz:
Der Anwendungsbereich des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ist nur eröffnet, wenn der in Frage stehende Gegenstand einer der in § 2 Abs. 1 Satz 1 ElektroG aufgeführten Kategorien zugeordnet werden kann. Ein nicht ausschließlich zum Laufen verwendbarer Sportschuh bleibt ein im Gesetz nicht aufgeführter Bekleidungsgegenstand, auch wenn er mit elektrischen und elektronischen Bauteilen ausgestattet ist.
Die Begründung zum BVerwG Urteil vom 21.02.2008 (BVerwG 7 C 43.07) finden Sie hier.
Quelle: BUNDESVERWALTUNGSGERICHT - bundesverwaltungsgericht.de





Hallo
es gab mal einen ähnlichen Streit wie ein T-Shirt mit eingbautem W-LAN Such-Gadget einzuordnen ist….. sofern man in die Nähe eines Wlans kommt leichten Leuchtdioden auf. Man leuchtet also ständig….