DFB: 5000 Euro Geldstrafe für Wacker Burghausen

3 12 2008

Der Drittlisigist SV Wacker Burghausen wurde vom Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) „wegen zurechenbarer Verabreichung eines Dopingmittels in der Form einer spezifischen Substanz mit einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt“.

Nach der Zustimmung Burghausens ist das Urteil rechtskräftig.

Wegen eines grippalen Infektes hatte der Mannschaftsarzt des Drittligisten David Solga das Medikament Tempil N verabreicht. Dabei hatte er die dopingrechtliche Relevanz des Medikaments übersehen. Nach Ansicht des DFB-Sportgerichts muß sich der Verein das fahrlässige Verhalten des Teamarztes zurechnen lassen.

Am 14. November hatte das DFB-Sportgericht den Mittelfeldspieler wegen eines Dopingvergehens unter Verwendung spezifischer Substanzen verwarnt (mehr hier).

Quelle: dfb.de


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