Keine Sperre für Florian Busch

3 12 2008

Das Ad-hoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat die Klage der World Anti-Doping Agency (WADA) gegen das milde Urteil des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) abgewiesen. Florian Busch wird somit nicht nachträglich wegen der verweigerten Trainingskontrolle vom 06. März 2008 gesperrt.

Die WADA hatte auf der Grundlage des Anti-Doping Regelwerks der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA-Code) eine zweijährige Sperre für den Nationalspieler und Stümer der Eisbären gefordert.

” (…) Das Ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB stellte zwar fest, dass nach dem NADA-Code die vorsätzliche Verweigerung einer Dopingprobe mit einer zweijährigen Sperre sanktioniert werden müsste und zwar ungeachtet der Tatsache, dass einige Stunden nach der Verweigerung schliesslich doch noch eine Dopingkontrolle bei Florian Busch durchgeführt werden konnte und diese zu einem negativen Ergebnis führte. Allerdings war der DEB zum massgeblichen Zeitpunkt seinen Verpflichtungen, den NADA-Code in sein Regelwerk zu übernehmen und den Spieler Florian Busch zur Einhaltung dieser Dopingbestimmungen zu verpflichten, nicht nachgekommen. Für die Anordnung der von der WADA geforderten zweijährigen Sperre fehlte es deshalb an einer Rechtsgrundlage. Die Klage musste deshalb
abgewiesen werden. Der Schiedsspruch ist endgültig.

Quelle: newsletter.dosb.de

Stellungnahme von Florian Busch zum Schiedsspruch: eisbären.de


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2 Antworten

17 12 2008
Unterstüzung für Verbände bei Umsetzung des NADA-Code 2009 « SPORTRECHT

[...] Sollten die Verbände das neue Anti-Doping Regelwerk und deren Vorgaben nicht fristgerecht und entsprechend in ihren Satzungen und Ordnungen umsetzen, kann es unter Umständen zu weitreichenden Konsequenzen nicht nur für den Verband, sondern auch für die Sportler(innen) führen. „Wenn sich die Verbände der Herausforderung nicht stellen, birgt dies Haftungspotenzial und unter Umständen auch die Gefahr, dass bestimmte Dopingvergehen nicht verfolgt werden können,“  so Prof. Dr. Ulrich Haas. Außerdem betonte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bei der 4. Mitgliederversammlung des Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), daß die Umsetzung des neuen NADA-Codes zukünftig “zuwendungsrechtliche Voraussetzung für finanzielle Unterstützung” sei. Das jüngste Beispiel für ein folgenreiches Versäumnis: der Fall Florian Busch. (mehr dazu hier) [...]

18 12 2008
WADA zieht im Fall Busch vor den CAS « SPORTRECHT

[...] Das eigens für den Fall einberufene Ad-hoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sah keine rechtliche Grundlage für eine Sperre des Spielers Busch, da der Deutsche Eishockey-Bund (DEB) zum Zeitpunkt des Dopingvergehens Anfang März den Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) noch nicht in seine Satzung aufgenommen hatte. Die Klage der WADA daher wurde abgewiesen. (mehr dazu hier) [...]

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