Das Ad-hoc-Schiedsgericht des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) hat die Klage der World Anti-Doping Agency (WADA) gegen das milde Urteil des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) abgewiesen. Florian Busch wird somit nicht nachträglich wegen der verweigerten Trainingskontrolle vom 06. März 2008 gesperrt.
Die WADA hatte auf der Grundlage des Anti-Doping Regelwerks der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA-Code) eine zweijährige Sperre für den Nationalspieler und Stümer der Eisbären gefordert.
” (…) Das Ad-hoc-Schiedsgericht des DOSB stellte zwar fest, dass nach dem NADA-Code die vorsätzliche Verweigerung einer Dopingprobe mit einer zweijährigen Sperre sanktioniert werden müsste und zwar ungeachtet der Tatsache, dass einige Stunden nach der Verweigerung schliesslich doch noch eine Dopingkontrolle bei Florian Busch durchgeführt werden konnte und diese zu einem negativen Ergebnis führte. Allerdings war der DEB zum massgeblichen Zeitpunkt seinen Verpflichtungen, den NADA-Code in sein Regelwerk zu übernehmen und den Spieler Florian Busch zur Einhaltung dieser Dopingbestimmungen zu verpflichten, nicht nachgekommen. Für die Anordnung der von der WADA geforderten zweijährigen Sperre fehlte es deshalb an einer Rechtsgrundlage. Die Klage musste deshalb
abgewiesen werden. Der Schiedsspruch ist endgültig.“
Quelle: newsletter.dosb.de
Stellungnahme von Florian Busch zum Schiedsspruch: eisbären.de
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