Einspruch der WADA gegen Jenkins Freispruch

Die World Anti-Doping Agency (WADA) hat beim Internationalen Sportschiedsgericht in Lausanne (CAS) Einspruch gegen den Freispruch der Sprinterin LaTasha Jenkins erhoben.

Die Sportlerin war im Juli 2007 positiv auf das anabole Steroid „Nandrolon“ gestestet worden. Mit der Argumentation, dass die A- und B-Probe der Sprinterin in den Laboren Gent (Belgien) sowie Köln von dem selben Experten-Team untersucht worden seien, sprach ein US Gericht Jenkins wegen eines Formfehlers frei. Dieses Vorgehen in den Laboren habe nach Auffassung des Gerichts gegen WADA-Bestimmungen verstoßen.

Quellen:

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