Interview mit Trainer Matthias Ulm – „Regeln kann man ändern und anpassen…“

SportRecht führte ein Interview mit Herrn Matthias Ulm, der seit 1997 aktiver Trainer in der Abteilung Schwimmen des Deutschen Behindertensportverbands e.V. und seit 2001 Trainer beim Paralympischen Sport Club Berlin ist. Er trainiert Thomas Grimm, Lukas Ludwig, Niels Grunenberg, Nikolai Willig, Daniel Schäfer, Christiane Reppe, Daniela Schulte (geb. Röhle) und Jennifer Aßmann.

Als Aufhänger für das Interview mit Herrn Matthias Ulm diente der Artikel „Eine Hand ist nicht genug“, der in der FAZ-NET erschienen war. (lesen Sie mehr dazu hier)

Herr Ulm, welcher Grund verbirgt sich hinter der Anmeldung Ihrer Schwimmer bei Rennen außerhalb der Spezialwettkämpfe für Athleten mit Handicap? (…)

Werden aus Ihrer Sicht die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes zu starr auf Behindertensportler angewendet? (…)

Die Antworten und das vollständige Interview finden Sie hier.

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  1. #1 von Axel Brodehl am Juni 7, 2008 - 6:25 pm

    Es ist einfach unglaublich! Wie kann man einem behinderten Sportler vorwerfen, er hätte nicht alle Körperteile!?

    Nichts anderes bedeutet die Praxis, einen körperlich behinderten Schwimmer deshalb zu disqualifizieren, weil er (wenn ihm ein Bein fehlt) keinen ordentlichen Beinschlag ausführt oder weil er (wenn ihm ein Arm fehlt) nicht mit beiden Händen gleichzeitig anschlägt.

    Das ist unfaßbar und unheimlich unsensibel!

  2. #2 von Manfred Dörrbecker am April 27, 2009 - 4:01 pm

    Darum ging es gar nicht und die Darstellungen entsprechen nicht so ganz dem Sachverhalt.

    Die Fragestellung war, ob Behinderte Schwimmer, die ihre eigenen Veranstaltungen, Regeln und Bestimmungen (Klassifizierungen) haben, an Wettkampfveranstaltungen des DSV teilnehmen und sich den Regeln unterwerfen müssen (können), obwohl sie dies nicht können.

    Um es abzukürzen, wir haben seit einiger Zeit nach intensiven Gesprächen mit dem Behindertenverband eine Lösung gefunden, die es behinderten Schwimmern ermöglicht, an Wettkämpfen im DSV-Bereich teilzunehmen (unter Beachtung der eigenen Bestimmungen/Klassifizierungen). Nach einem Jahr werden wir eine Auswertung haben, wie sich diese Regelung im Interesse und vor allerm der Integration der behinderten Schwimmer/innen bewährt hat.

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