Beiträge getaggt mit Manfred Thiesmann

Klage des Bundestrainers Thiesmann gescheitert

Aktuelle Meldung der Deutschen Presse-Agentur vom 03.07.2008 im Wortlaut:

Bundestrainer Thiesmann darf nicht nach Peking – Klage gescheitert von Dietman Fuchs, dpa

Hamm/Westfalen (dpa) – Schwimm-Bundestrainer Manfred Thiesmann ist mit seiner Klage auf eine Nominierung für die Olympischen Spiele in Peking endgültig gescheitert. Die 11. Kammer des Landesarbeitsgerichts in Hamm entschied am Donnerstag in letzter Instanz für den beklagten Deutschen Schwimm-Verband (DSV). Der 62- jährige Thiesmann, der im September vorzeitig in Ruhestand geht, war dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) vom DSV nicht für Peking vorgeschlagen worden. Thiesmanns Anwalt Urs Früh berief sich unter anderem auf das «gelebte Arbeitsverhältnis». Seit 1984 hatte der Bundestrainer alle Olympischen Spiele bestritten und seit 1980 an nahezu allen internationalen Großereignissen im Schwimmsport teilgenommen.

In seinen Dienstanweisungen ist die Olympia-Teilnahme nicht explizit festgehalten. Dies war für das Gericht der Hauptgrund dafür, die von Thiesmann angestrebte Einstweilige Verfügung abzulehnen. «Es geht nicht um die Enttäuschung, nicht nach Peking zu dürfen», sagte ein äußerlich gefasster Thiesmann nach dem Urteil. «Ich kann damit leben», meinte er, zeigte sich aber «entsetzt» darüber, dass die Olympia-Entsendung eines Bundestrainers in Zukunft fester Bestandteil von Verträgen sein müsse. «Künftig muss sich jeder Trainer schriftlich zusichern lassen, um welche Ereignisse er sich kümmern darf», meinte er.

«Ich hätte schon gern obsiegt», sagte Thiesmann, der seit 1980 als Bundestrainer tätig ist. Das Gericht mit seinem Vorsitzenden Eckhard Limberg bewertete das von Thiesmann-Anwalt Früh erwähnte «gelebte Arbeitsverhältnis» nicht und konnte hierin wohl kein Gewohnheitsrecht erkennen. Die «menschliche Enttäuschung» bei Thiesmann könne er aber nachvollziehen, sagte Limberg.

Eine gütliche Einigung mit dem DSV, der vor Gericht durch seinen Vizepräsidenten Anselm Oehlschlägel (Ingelheim) vertreten wurde, scheiterte. Das Gericht hatte unter anderem empfohlen, dass Thiesmann «wie ein Tourist» mitgenommen werde. «Tourismus statt Beschäftigung ist von uns nicht beabsichtigt», sagte Früh. Der DSV hätte sich ohnehin außerstande gesehen, dem Bundestrainer gegen den Widerstand von DSV-Sportdirektor Örjan Madsen Aufgaben bei den Spielen zu übertragen.

«Wir sind zufrieden», sagte Oehlschlägel. Herr Thiesmann werde die Entscheidung «akzeptieren und respektieren – wie wir», meinte der DSV-Vizepräsident. Der Versuch Thiesmanns, mit DSV-Chefin Christa Thiel in einem Vieraugengespräch eine andere Lösung zu finden, war ebenfalls gescheitert: «Da gab es keine Chance auf eine Übereinkunft», schilderte der Bundestrainer nach dem Urteil seine Eindrücke aus einer Unterredung mit der Verbandspräsidentin.

Das Arbeitsgericht Münster hatte am 5. Juni in erster Instanz ebenfalls gegen Thiesmann entschieden. Der Arbeitsvertrag lasse nicht erkennen, dass es zu Thiesmanns Aufgaben gehöre, Sportler bei Olympischen Spielen zu betreuen. Eine schweigende Zusage des Verbandes sei gleichfalls nicht ersichtlich.

Quelle: justiz-nrw.de

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Einstweilige Verfügung von Thiesmann zurückgewiesen

Der beim Arbeitsgericht Münster eingereichte Verfügungsantrag des Bundestrainer Manfred Thiesmann gegen den Deutschen Schwimm-Verband e.V. (DSV) auf Berücksichtigung im Olympia-Betreuerteam wurde zurückgewiesen (mehr dazu hier).

Dem Gericht zufolge, enthalte der schriftliche Arbeitsvertrag und eine Dienstanweisung keine Verpflichtung des DSV, den Antragsteller bei den Nominierungen zu den Olympischen Spielen in Peking zu berücksichtigen.

Der DSV wurde vor Gericht durch den Vizepräsidenten Anselm Oehlschlägel vertreten.

Sport Bild Online berichtet über einen ungewöhnlichen Vorschlag des Richters während des Verfahrens:

Thiesmann solle als Bundestrainer das Höhentrainingslager in der Sierra Nevada (7.-29. Juni) und den Vorbereitungslehrgang in Berlin (12. bis 17. Juli) sowie die offizielle Olympiaeinkleidung am 11. Juli in Mainz mitmachen. Dafür solle er dann aber nicht mit nach Asien fahren. Thiesmanns Anwalt Urs Früh lehnte diese Lösung als unannehmbar ab.

Der Rechtsbeistand des 62-jährigen Bundestrainers kündigte umgehend Berufung gegen die Entscheidung an.

Quellen und weitere Informationen:

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Bundestrainer verklagt DSV

Manfred Thiesmann hat gegen den Deutschen Schwimm-Verband (DSV) bei Gericht eine Einstweilige Verfügung eingereicht, um seine Berücksichtigung im Betreuerteam für die anstehenden Olympischen Spiele in Peking durchzusetzen. Die Nominierung der Schwimmer ist für den 23. Juni und die der Betreuer für den 15. Juli vorgesehen.

Der DSV bestätigte den Eingang der Klage des 62-Jährigen Bundestrainer aus Warendorf, der nach 28 Jahren im September in den Ruhestand gehen wird. Der DSV-Sportdirektor, Örjan Madsen, hatte Manfred Thiesmann nicht für Peking vorgeschlagen.

Die endgültige Nominierung der Athleten und Betreuer nimmt allerdings nicht der DSV vor, dem lediglich ein Vorschlagsrecht zusteht, sondern der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB).

Quelle: SZON

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