IOC Richtlinien zur Meinungsfreiheit

9 05 2008

Das Internationale Olympische Komitee (IOC) leitete an die jeweiligen Nationalen Olympischen Komitees (NOK) eine sechs Punkte umfassende Interpretation der Regel 51.3 der Olympischen Charta weiter. DOSB-Generaldirektor Michael Vesper zufolge beinhalten die Richtlinien im wesentlichen die Regelung zweier Punkte: was sind “olympische Stätten” und wo dürfen Athleten ihre politische Meinung äußern.

<Olympische Stätten sind grundsätzlich alle Orte, für die eine offizielle Akkreditierung erforderlich ist, also die Wettkampfstätten einschließlich der Aufwärmbereiche und Mixed-Zones, aber auch das Olympische Dorf und die Medienzentren. Hier gilt die Regel 51.3 der Charta, derzufolge keine Form politischer Demonstration oder Propaganda erlaubt ist. Das IOC interpretiert dies so, dass Zeichen, Banner, Poster und auch Bändchen zu vermeiden sind – wie gesagt: an diesen Orten>, so Michael Vesper in einer Stellungnahme vom 07. Mai 2008.

Offener sei allerdings die Regelung zur Meinungsäußerung der Athleten. In den sog. Mixed-Zones der Stadien, in den Rundfunk- und Pressezentrum oder in Pressekonferenzen dürfe sich der Athlet zur Menschenrechtslage in China oder zur Tibet-Frage äußern.

Ein detaillierter Verhaltenscodex für die teilnehmenden Athleten ist allerdings nicht veröffentlicht worden, da die Eingehung auf Einzelfälle aufgrund der zu großen Variationsbreite nicht möglich sei.

Das IOC kündigte die Überprüfung des Auftretens und Verhaltens der Athleten in den den Akkreditierten vorbehaltenen Bereichen an.

Quellen und weitere Informationen:




DFL und TuS Koblenz vergleichen sich

9 05 2008

Im Rahmen des Beschwerdeverfahren haben sich der Liga-Vorstand des Deutschen Fußball Liga GmbH (DFL) und der Zweitligist TuS Koblenz bei der mündlichen Verhandlung in Frankfurt am Main auf einen Vergleich geeinigt. 6+3 anstatt 8 Spiele Sperre. TuS Koblenz werden demnach wegen Verstöße des damaligen Geschäftsführers Hermann Gläsner gegen die Lizenzordnung sechs Punkte zum Ende der noch laufenden Saison und drei Punkte zu Beginn der Saison 2008/2009 abgezogen. Der Fußball Club erklärte unwiderruflich auf die Anrufung des ständigen Schiedsgericht der Lizenzverein und Kapitalgesellschaften zu verzichten.

Die Geldstrafe in Höhe von 200.000 Euro bleibt davon unberührt.

Ligapräsident Dr. Reinhard Rauball:

“Der Ligavorstand hat die Angelegenheit intensiv geprüft. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs war angesichts des Verstoßes des damaligen Geschäftsführers gegen die Lizenzordnung eine angemessene Strafe unausweichlich. Wir haben es für wichtig erachtet, dass rechtzeitig vor dem Saisonende Klarheit über die Punkteverteilung herrscht.”

Weiter betonte Dr. Rauball, daß die Reduzierung der Strafe im Rahmen der DFL-Statuten zulässig sei.

Quellen:




Mitteilung des BMI zur Sperrung der Fördermittel für DEB

8 05 2008

Gestern gab das Bundesinnenministerium (BMI) nach der Sportausschuss-Sitzung bekannt, daß die Auszahlung von staatlichen Fördergeldern an den Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB) gesperrt werden. (Lesen mehr dazu hier)

hiB-Mitteilung des BMI vom 07.05.2008 im Wortlaut:

<Die staatlichen Fördermittel für den Deutschen Eishockeybund (DEB) sind gesperrt. Dies erklärte der zuständige parlamentarische Staatssekretär des Bundesinnenministeriums, Christoph Bergner (CDU), anlässlich der heutigen Sitzung des Sportausschusses. Als Grund gab er an, dass der DEB im Fall des Berliner Eishockeyspielers Florian Busch ein “falsches Urteil” getroffen habe. Busch hatte am 6. März zunächst einen Dopingtest der Nationalen Antidopingagentur (NADA) nach einem Spiel verweigert und sich erst fünf Stunden nach dem Vorfall zu einem Test bereit erklärt. Bergner kritisierte, dass der DEB den Spieler nicht, wie von der NADA gefordert, für ein Jahr gesperrt hatte, sondern ihn in einem internen Verfahren öffentlich verwarnt, sowie eine Geldstrafe von 5.000 Euro und die Ableistung von 56 Stunden gemeinnütziger Arbeit verhängt hatte. Bergner kündigte zudem an, dass die 2008 ausgezahlten Fördermittel angesichts der “derartig klaren Sachlage” zurückgefordert werden. Das notwendige ordentliche Zivilgerichtsverfahren werde allerdings eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Im Haushalt des Bundesinnenministeriums sind 2008 zur Förderung des DEB Mittel in Höhe von 600.000 Euro eingestellt.

Die Vertreter von NADA und der internationalen Weltantidopingagentur (WADA) verwiesen darauf, dass ihnen Rechtsmittel wie ein Berufungsrecht in solchen Fällen bislang nicht zur Verfügung stehen. Bergner teilte dazu mit, dass rechtliche Regelungen erst ab Januar 2009 zu erwarten seien.

Die Vertreter aller Fraktionen sprachen sich entschieden für eine konsequente Durchsetzung der beschlossenen Antidopingkontrollen aus. Auf Nachfrage der FDP bestätigte Bergner, dass durch die Rückführung von Fördergeldern auch die Breitensportförderung für Frauen und Senioren in diesem Bereich erheblich beeinträchtigt würde. Bündnis90/Die Grünen erkundigten sich ergänzend, ob die zwei bereits gewonnenen Wettkämpfe mit Beteiligung des fraglichen Spielers annulliert würden.>

Quelle: hiB-Meldung des BMI vom 07.05.2008




Keine Sperre für Florian Busch

8 05 2008

Wie der Internationale Eishockey-Verband (IIHF) gestern bekanntgab, bleibt Florian Busch während der WM in Halifax (Kanada) weiterhin spielberechtigt. Damit folgt die IIHF nicht der Aufforderung der World Anti-Doping Agency (WADA), die ein neues Dopingverfahren nach IIHF Regularien und eine vorläufige Suspendierung für Busch gefordert hatte.

Mitteilung der IIHF vom 07.05.2008 im Wortlaut:
<Upon further review, German forward Florian Busch will remain eligible to compete at the 2008 IIHF World Championship for the following reasons:

  • There is a National Anti-Doping Code in place in Germany. Within this code, there is a requirement for each sport to set up an internal disciplinary committee, independent and arm’s length from the sport.
  • The German Ice Hockey Association (DEB) has set up such a committee which accepted and acted upon the Florian Busch case, making a decision on April 15, 2008 which was accepted completely and acted upon by the player.
  • There is an appeal process set out in the German Anti-Doping Code for all decisions made by these sport-specific internal disciplinary committees. Until all such appeal routes are exhausted, this matter remains a concern within Germany and the various sport and anti-doping agencies there.
  • As of May 7, 2008, no agency or sport body within Germany has appealed the decision of the German Ice Hockey Disciplinary Body. Until all such appeals of the German National Anti-Doping Code have been pursued and completed, the IIHF is not in a position to interfere in decisions with its Member National Associations.
  • The player Florian Busch thus remains eligible to compete in the 2008 IIHF World Championship in Canada.>

Quelle: Offizielle Homepage der IIHF

Weitere Artikel dazu:




BMI sperrt Auszahlung von Fördergeldern an den DEB

7 05 2008

Medienberichten zufolge hat das Bundesinnenministerium (BMI) aufgrund des “Falls Florian Busch” mit sofortiger Wirkung die Auszahlung von Fördergeldern (jährlich rund 600.000 Euro) an den Deutschen Eishockey-Bund e.V. (DEB) gesperrt.

Zudem müsse sich der DEB als Konsequenz der verweigerten Dopingkontrolle des Nationalspielers auf Rückforderungen von öffentlichen Mitteln einstellen. Ein entsprechender Antrag zur Prüfung beim zuständigen Bundesverwaltungsamt sei bereits am 18. April 2008 durch das BMI gestellt worden.

“Wir versuchen, aus dem Fall die notwendigen Konsequenzen zu ziehen”, sagte Sportstaatssekretär Christoph Bergner.

Der DEB war in der heutigen Sportausschuss-Sitzung selbst nicht vertreten. Das Präsidium hatte sich kurzfristig dagegen entschlossen, Mitglieder aus der laufenden WM in Halifax (Kanada) zur Sitzung einfliegen zu lassen.

Die World Anti-Doping Agency (WADA) forderte gestern den Eishockey-Weltverband (IIHF) auf, das Dopingverfahren gegen Florian Busch nach den Regelungen des IIHF neu zu eröffnen und den Spieler vorläufig von allen Wettkämpfen zu suspendieren. (lesen Sie hier)

Dem Geschäftsführer der Nationalen Anti-Doping Agentur (NADA), Christoph Niessen, zufolge prüfe die WADA derzeit die Möglichkeit, den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) anzurufen. Es bleibe unklar, ob der DEB den NADA-Code anerkannt hat oder nicht.

Quelle: RP Online




Morgen Ringvorlesung “Doping”: Wie viel Doping verträgt die Gesellschaft?

7 05 2008
<Zu diesem Thema spricht Ines Geipel bei der interdisziplinären Ringvorlesung von Universität und Pädagogischer Hochschule Heidelberg am kommenden Donnerstag (8. Mai, 16.15 Uhr) - Staffelweltrekordlerin warnt vor albtraumhaften Folgen

Ines Geipel ist eine ehemalige Weltklassesprinterin und heute Professorin für Verssprache in Berlin. Sie war Nebenklägerin in Berliner Prozess gegen die Drahtzieher des DDR-Dopings und kämpft seit Jahren dafür, dass der von ihr selbst mitgehaltene Weltrekord über 4×100m wegen Dopings gestrichen wird. In letzter Zeit beschäftigt sie sich vor allem mit dem globalen Effizienzsport, seiner Geschichte und seinen gesellschaftlichen Folgen. Sie zeichnet das Schreckensbild des pharmakologisch und genetisch aufgerüsteten Menschen und geißelt die begleitende moralische und politische Korruption.

In ihrem neuesten Buch “Wie viel Doping verträgt die Gesellschaft” - und dann auch in dem Vortrag in der Ringvorlesung - beschäftigt sie sich mit dem Trend zur Körpermanipulation und der damit verbundenen Gefährdung vor allem von Kindern, mit der abnehmenden Wahrscheinlichkeit des Nachweises von Doping und der Situation in China, vor allem der Produktion von Dopingmitteln und Substanzen für den Schwarzmarkt. Sie schließt ihr Buch mit den prophetischen Sätzen: “Die Gesellschaft wird nicht umhin können, die Integrität des menschlichen Körpers endlich ernst zu nehmen… Solange die Gesellschaft keine klare Haltung hat, mit was für einem Körper sie leben will, wird es immer weiter gehen - mit dem System Doping.”>

Beginn: Donnerstag, 8.5.2008, 16.15 Uhr
Ort: Hörsaal des Sportinstituts, Im Neuenheimer Feld 700, 69120 Heidelberg

Quelle: idW




WADA fordert vorläufige Sperre für Busch

6 05 2008

Die World Anti-Doping Agency (WADA) hat den Internationalen Eishockey-Verband (IIHF) aufgefordert, den deutschen Nationalspieler Florian Busch vorläufig von jedem Wettkampf zu suspendieren und ein Verfahren auf der Grundlage der IIHF-Regelungen einzuleiten.

In einer offiziellen Mitteilung stellte die WADA richtig, den Eishockey-Spieler nicht von dem Verstoß gegen Anti-Doping Bestimmungen freigesprochen zu haben. Am 03. März hatte die IIHF auf ihrer offiziellen Homepage das Gegenteil erklärt . (Mehr dazu lesen Sie hier.)

Die WADA hat nach eigenen Angaben versucht, über die Nationale Anti-Doping Agentur in Bonn (NADA) Auskunft über die Statuten des Deutschen Eishockey-Bundes (DEB) zu erlangen. Wie die WADA jedoch über die NADA erfuhr, wollte der DEB erst nach dem Ende der laufenden WM Fragen dazu beantworten.

Laut Medienberichten hat die IIHF heute angekündigt, noch vor dem abschließenden Vorrundenspiel am Mittwoch eine Entscheidung über den weiteren Einsatz von Florian Busch treffen zu wollen.

Mitteilung der WADA vom 06. Mai 2008 im Wortlaut:

<Following misleading information in the public domain, WADA would like to clarify the following points.

Contrary to a report posted on May 3 on the International Ice Hockey Federation (IIHF) Web site, WADA has not “cleared” the German ice hockey player Florian Busch from an anti-doping rule violation.

As the international independent organization responsible for coordinating and monitoring the fight against doping in sport, WADA’s duty is to monitor anti-doping activities worldwide to ensure proper implementation of and compliance with the World Anti-Doping Code (Code), the document harmonizing anti-doping rules in all sports and all countries, by international sports federations (IFs) and national anti-doping organizations (NADOs).

In this case, WADA was notified on April 24 of the decision rendered by the German Ice Hockey Federation (DEB) to not impose a ban on the player. Since then, WADA has been trying to obtain, through the German National Anti-Doping Agency (NADA), the rules of the DEB regarding WADA’s right of appeal. Unfortunately, after trying for several days to receive this information, WADA was informed by the NADA that the DEB would not answer questions prior to the end of the IIHF World Championships, which are currently being held in Canada. Due to this lack of cooperation, WADA has now formally requested the IIHF to open proceedings against the player on the basis of the IIHF rules and to provisionally suspend the player from any competition.>

Quellen:

Für weitere Informationen lesen Sie auch: Süddeutsche.de




CAS sperrt Alessandro Petacchi und erkennt Siege ab

6 05 2008

Der Court of Arbitration for Sport (CAS) mit Sitz in Lausanne hat den Einsprüchen der World Anti-Doping Agency (WADA) und des Italienischen Olympischen Komitees (CONI) gegen die Entscheidung der Disziplinarkommission des italienischen Radsport-Verbandes (FCI) vom 24. Juli 2007 teilweise stattgegeben. Der FCI hatte Petacchi trotz eines positiven Ergebnisses von einem Doping-Verstoß freigesprochen.

Der CAS hat nun beschlossen, Alessandro Petacchi rückwirkend für dem Zeitraum vom 1. November 2007 bis zum 31. August 2008 zu sperren. Außerdem werden alle wettbewerbsfähigen Ergebnisse des Radprofis während des Giro d´Italia 2007 mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen aberkannt. Ebenso werden die Erfolge während der Sperrzeit nicht anerkannt.

Petacchi werden lediglich die zwei Monate Sperrzeit erlassen, die er während der Ermittlungen bereits “abgesessen” hatte.

“Das ist ein so absurdes Urteil, dass wir über eine Klage vor dem schweizerischen Bundesgericht oder vor dem Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nachdenken”, sagte Petacchis Anwältin Maria Laura Guardamagna.

Dem 34-jährigen Radrennfahrer könnte nun die Entlassung aus seinem derzeitigen Rennstall-Team Milram bevorstehen.

“Wir müssen das schriftliche Urteil abwarten und die Rechtslage prüfen. Letztlich liegt dann die Entscheidung beim Sponsor”, so der Teamchef Gerry van Gerwen.

Quellen:




DFL weist Beschwerde von TuS Koblenz zurück

6 05 2008

Wie die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) heute bekannt gab, hat sie TuS Koblenz davon in Kenntnis gesetzt, daß der Beschwerde gegen die Bestrafung wegen Verstöße gegen die Lizenzierungsordnung nicht abgeholfen werden konnte. Der Fußball-Club kann sich nun an den Vorstand des Ligaverbandes als Beschwerde-Instanz wenden.

“Aus dem Beschwerde-Vortrag haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben. Daher konnte nicht abgeholfen werden”, erklärt DFL-Geschäftsführer Christian Müller.

Wolfgang Loos, TuS-Geschäftsführer kündigte an:

“Wir werden bis Mittwoch Einspruch einlegen.”

Quellen:




Offizielle Mitteilung der NADA zum Fall Busch

6 05 2008

Mitteilung der NADA vom 05.05.08 im Wortlaut:

<Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) hat am Montag in einer Pressekonferenz in Frankfurt/Main noch einmal Stellung bezogen zum Fall Florian Busch, nachdem am Wochenende auf der Homepage des internationalen Eishockey-Verbandes IIHF eine Meldung verbreitet wurde, die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) habe dem Urteil zugestimmt und den Fall damit abgeschlossen. Die WADA hat der NADA am Montag mitgeteilt, dass sie keine Erklärung dafür hat, auf welcher Grundlage diese Meldung basiert. Inhaltlich teilte die WADA der NADA mit, dass sie die Position der NADA uneingeschränkt teilt und mit dem Urteil im Fall einer verweigerten Kontrolle nicht einverstanden ist. Die WADA prüft derzeit noch, wie weit sie in diesem Fall Rechtsmittel einlegen kann.

Der Vorstand der NADA hat am 4. Mai 2008 beschlossen, die Kontrollvereinbarung mit dem Deutschen Eishockey-Bund (DEB) zu kündigen, da sie dem Vertrag die Geschäftsgrundlage entzogen sieht. Die NADA hat über den Fall Busch hinaus Vertragsverletzungen festgestellt. Unter anderem sind neun Spieler aus dem aktuellen WM-Kader nicht dem Trainingskontrollsystem der NADA angeschlossen, da der DEB sie der NADA nicht gemeldet hat.>

Quelle: Nationale Anti-Doping Agentur